FESTIVALORDNUNG
Für das Rock am Deister Festival gilt folgende allgmeine Festivalordnung. Wir bitten um Beachtung:
1. Gültigkeit
Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum Rock am Deister Festival gehörende Festivalgelände am Festplatz Völksen.
2. Haftungsklausel
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Für Schäden, die nicht in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen, besteht eine Haftung nur dann, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters Rock am Deister e.V., ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Hausrecht
Der Veranstalter Rock am Deister e.V. besitzt das Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum 26. Juli 2020. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittpreises.
4. Ordnungsdienst
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte des Veranstalters Rock am Deister e.V. und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.
5. Ziel der Platzordnung ist,
a) die Gefährdung / Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern.
b) das in Punkt 1. genannte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
6. Es ist nicht gestattet,
a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten.
b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.
c) das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren u. an nicht erlaubten Plätzen abzustellen.
d) bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.
e) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten u.ä.
f) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen u. pyrotechnische Gegenstände jegl. Art mitzuführen, abzubrennen, sowie Feuer zu machen.
g) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage-Gelände zu werfen.
h) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen.
i) Tiere jeglicher Art mit auf das Gelände zu bringen.
j) bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
k) Film-,Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.
l) jegliche Art von Nahrungsmitteln auf das Festival Gelände mitzunehmen.
m) auf das Festival Gelände jegliche Art außer nicht alkoholische Getränke (Tetra Packs) bis 1,0 Liter mitzubringen.
7. Glasverbot
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das mitbringen von Glas streng verboten! Die Entsorgungskosten und die große Verletzungsgefahr machen diesen Schritt notwendig. Es werden Gepäckkontrollen durchgeführt! Glasbehälter werden von Ordnungsdienst eingesammelt und ohne Kostenerstattung entsorgt. Wir bitten um euer Verständnis und um eure Mitarbeit.
8. Rechtsvorschriften
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftbedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
ES WERDEN FOTOS ZUR SPÄTEREN VERÖFFENTLICHUNG GEMACHT.
TEILE DES FESTIVALGELÄNDES WERDEN ZUR SPÄTEREN VERÖFFENTLICHUNG GEFILMT
KEINE FLASCHEN, DOSEN ODER KANISTER
KEINE WAFFEN
KEIN CAMPING
KEIN AUSSCHANK VON BRANNTWEINHALTIGEN PRODUKTEN
KEIN AUSSCHANK VON ALKOHOLISCHEN PRODUKTEN (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) AN KINDER UND JUGENDLICHE UNTER 16 JAHREN